Kulturgüterschutz – eine komplexe Aufgabe

28 Jun

Gewährleistung des Respekts vor dem Kulturerbe von Gemeinschaften, Gruppen u. Individuen

von Bernhard Hofer (Auszug aus: Public Observer, Nr. 50 v. 31. 3. 2008)

Die Kultur – als Begriff – war schon immer ein Reibungspunkt – sei es nun für Eroberer, Missionare, Politiker, Werbefachleute oder Wissenschaftler. In diesem Beitrag soll auf den Schutz des Kulturgutes eingegangen werden, v. a. den Schutz immateriellen Kulturgutes.

Das Wort Kultur entstammt der lateinischen Sprache (cultura = Landwirtschaft, Feldbau …) und wurde nahezu bis ins 19. Jahrhundert auch in diesem Sinne gebraucht. Kultur wurde mit Zivilisation gleichgesetzt und als Gegensatz zur Natur betrachtet. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts erlangte der Kulturbegriff eine Erweiterung und wird heute – abgesehen von der Verwendung als Modewort – ganz allgemein mit Kunst, Religion und Wissen gleichgesetzt. Spricht man über ein „Kulturgut“, so meint etwa der Duden damit „die Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Lebensäußerungen einer Gemeinschaft, eines Volkes.“ Kulturgüter sind das Produkt menschlicher Leistungen, welche als besonders wichtig und erhaltenswert anerkannt werden. Wird dieses Kulturgut institutionalisiert, so spricht man von einem Kulturdenkmal. Überträgt man die Summe der Kulturgüter auf einen Teil der Gesellschaft oder auf die Gesamtgesellschaft, so spricht man letztlich von „kulturellem Erbe“ (cultural heritage).

Aus Sicht der Kultursoziologie sind es vor allem die kulturellen Symbole und das Thematisieren des Verhältnisses von Kultur und Gesellschaft samt deren Phänomenen, die hier auf fruchtbaren Boden fallen. Enkulturation (individuelle Aneignung von kulturellen Mustern einer Gesellschaft, in die man geboren wird) und Akkulturation (die Aufnahme bislang kulturfremder Elemente) sind dabei die Leitthemen. Max Weber, Friedrich Tenbruck, Wolfgang Lipp, Pierre Bourdieu oder Wilhelm Heitmeyer sind nur einige Soziologen, welche dieser Thematik auf verschiedenste Art und Weise nachgegangen sind.

Seit Jahrhunderten – doch vermehrt in den letzten Jahrzehnten – werden Kulturstätten in der ganzen Welt von Raubgrabungen, Plünderungen, Diebstahl u. dgl. bedroht. Der Handel mit illegalen Kulturgütern blüht, ja geht in die
Milliarden, und in den Augen so mancher Kunstliebhaber gilt dieser Handel nach wie vor als Kavaliersdelikt.

Die internationale Staatengemeinschaft bekundete in einer Reihe von Konventionen und einzelstaatlicher Maßnahmen den Schutz vor kultureller Ausbeutung. U. a. sind dies: Die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention) vom 14. Mai 1954 mit ihren zwei Zusatzprotokollen, welches ein internationales Abkommen zum Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten ist. 1964 hat auch Österreich diese Konvention ratifiziert und 1976 die Erfassung und Evidenzhaltung der Kulturgüter sowie die Kennzeichnung mit dem internationalen Schutzzeichen durchgeführt. Im November 1970 formulierte die UNESCO-Konvention Grundprinzipien zum Schutz internationalen Kulturgüter. Illegaler Handel, Vorkehrungen zum Schutz eigenen Kulturgutes, die Verhinderung rechtswidriger Ausfuhr, der Schutz rechtswidrig eingeführten Kulturgutes aus anderen Vertragsstaaten sowie die Herausgabe derselben wurde darin festgelegt.

Dass es allerdings in der Praxis nicht so weit her ist und internationale Übereinkommen nicht die erwünschte Beachtung finden, wird insbesondere in der jüngsten Zeit schmerzlich wahrgenommen. So wurde im Jahr 1993 im Zuge des Krieges im benachbarten Jugoslawien die Brücke von Mostar durch kroatische Granaten in die Luft gesprengt. Für die BewohnerInnen stürzte damit nicht nur eine bloße Brücke, sondern auch die gesamte Erinnerung ein. Die Brücke von Mostar verband das Hinterland mit der Adria und dies seit dem Jahre 1566. Es war auch die Brücke, welche der Stadt ihren Namen gab. Rund acht Jahre dauerte es, bis – mit Unterstützung der UNESCO – dieses Denkmal der Baukunst als Kopie des zerstörten Originals Stein für Stein wieder hergestellt wurde. Die UNESCO ging bei diesem Kulturerbe über ihre ursprünglichen Zielsetzungen hinaus; sie trat nicht nur für die Bewahrung dieses Weltkulturerbes ein, sondern unterstützte auch die Rekonstruktion eines zerstörten Denkmals.

      
Am 9. November 1993 wurde die Brücke von Mostar durch die Granaten der kroatischen Armee zum Einsturz gebracht. 1566 erbaut war sie seit 450 Jahren für die Einwohner von Mostar Teil ihres täglichen Lebens. Zwischen 1996 und 2004 wurde die Brücke rekonstruiert und im Juli 2004 neu eingeweiht. Das Bild links zeigt die Brücke nach ihrer Zerstörung; das rechte Bild zeigt die wiederhergestellte Brücke.

 

Weil sie nicht in das Weltbild der Taliban passten, sprengten diese im März 2001 die beiden Buddha- Statuen von Bamian. Von den seinerzeitigen Skulpturen sind heute lediglich noch Fragmente erhalten. Auch die Schäden in Archiven, Museen sowie dem geplünderten Nationalmuseum in Bagdad/ Irak sind beträchtlich. Von den insgesamt rund 15.000 antiken Fundstücken sind bislang erst knapp 4.000 wieder aufgetaucht. Während des Krieges im Frühjahr 2003 wurden diese gestohlen. Darüber hinaus werden auch von Archäologen noch nicht untersuchte und als historische bedeutsame Ausgrabungsstätten eingestufte Gebiete von US-Militärs als Stützpunkte missbraucht. Es werden darauf Gebäude inkl. Unterirdischer Verkabelung und Röhren errichtet. Antike Stätten werden durch Schutzwälle, das Ausbaggern und schwere Militärfahrzeuge, welche kreuz und quer durch nicht erschlossenes
Gebiet rollen, beschädigt.

 
Im März 2001 sprengten die Talibans in Afghanistan die beiden 2000jährigen Buddhastatuen von Bamian. Heute sind von den seinerzeitigen Skulpturen lediglich Fragmente erhalten. Nebenstehendes Bild zeigt eine der Statuen vor der Zerstörung.

 

Kultur äußert sich jedoch nicht nur in Bauwerken oder – ganz allgemein – in materiellen Gütern. Es ist gerade das lebendige Kulturerbe (living heritage), welches meines Erachtens nach besondere Beachtung verdient. Ergänzend zu der Welterbekonvention wurde im Jahre 2003 von der UNESCOGeneralkonferenz die Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (Convention for the Sageguarding of the Intangible Cultural Heritage) verabschiedet. Damit sollen gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Weitergabe von Alltags– und
Gebrauchswissen zu schützen und den Respekt vor kultureller Vielfalt zu fördern.

Doch was wird unter diesem immateriellen Kulturerbe verstanden? Die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes identifiziert fünf Bereiche, denen dieses immaterielle Kulturerbe zugeordnet werden kann:
• Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich Sprache als Trägerin immateriellen Kulturerbes
• Darstellende Künste, wie Musik, Tanz und Theater
• Gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste
• Wissen und Praktiken im Umgang mit Natur und Universum
• Traditionelle Handwerkstechniken
Diese Konvention trat im April 2006 in Kraft.

Artikel 1 – Ziele
Die Ziele dieses Übereinkommens sind,
a) die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu schützen und zu fördern;
b) die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kulturen sich entfalten und frei in einer für alle Seiten bereichernden Weise interagieren können;
c) den Dialog zwischen den Kulturen anzuregen, um weltweit einen breiteren und ausgewogeneren kulturellen Austausch zur Förderung der gegenseitigen Achtung der Kulturen und einer Kultur des Friedens zu gewährleisten;
d) die Interkulturalität zu fördern, um die kulturelle Interaktion im Geist des Brückenbaus zwischen den Völkern weiterzuentwickeln;
e) die Achtung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu fördern und das Bewusstsein für den Wert dieser Vielfalt auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu schärfen;
f) die Bedeutung des Zusammenhangs zwischen Kultur und Entwicklung für alle Länder, insbesondere für die Entwicklungsländer, zu bekräftigen und die Maßnahmen zu unterstützen, die auf nationaler und internationaler
Ebene ergriffen werden, um die Anerkennung des wahren Wertes dieses Zusammenhangs sicherzustellen;
g) die besondere Natur von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identität, Werten und Sinn anzuerkennen;
h) das souveräne Recht der Staaten zu bekräftigen, die Politik und die Maßnahmen beizubehalten, zu beschließen und umzusetzen, die sie für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in ihrem
Hoheitsgebiet für angemessen erachten;
i) die internationale Zusammenarbeit und Solidarität in einem Geist der Partnerschaft zu stärken, um insbesondere die Fähigkeiten der Entwicklungsländer zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
zu erhöhen

 

Unter diesem Gesichtspunkt muss auch die Rolle des Kulturgüterschutzoffiziers im Österreichischen Bundesheer – im internationalen Vergleich eine wohl einzigartige Einrichtung – überdacht werden. Diese, nur wenigen ÖsterreicherInnen bekannte Funktion, hatte bislang – kurz gefasst – folgende Aufgaben inne:
„Kulturgüterschutzoffiziere überwachen die Respektierung von Kulturgütern durch die eigene Truppe und damit kommt ihnen indirekt auch eine vorbeugende Schutzfunktion hinsichtlich der gegnerischen Einwirkung auf Kulturgüter zu. Als Fachberater ihrer Kommandanten sind sie bei allen Einsatzplanungen im Stab vertreten. Eine zweite wichtige Aufgabe liegt in der Schulung der Truppe und im Erarbeiten entsprechender Schulungs– und Unterrichtsbehelfe, wobei der Kommandantenschulung besonderes Gewicht zukommt. Schließlich nehmen sie als dritte Funktion die Verbindungs– und Kontaktpflege zu den zuständigen zivilen Behörden, Dienststellen und anderen mit Kulturgütern und deren Schutz befassten Personen und Organisationen wahr.“ (http://www.kulturgueterschutz.
at/sites/bundesh.php, downloaded 2007-07-09)

Kulturgüterschutz beschränkt sich also nicht nur auf – grob gesagt – den Schutz von Baudenkmälern, Museen u. dgl. Kulturgüterschutz beinhaltet neben dem Schutz materieller Kulturgüter auch den Schutz immaterieller Kulturgüter, also – um es soziologisch auszudrücken – den Schutz von allem, was der Mensch bis dato hervorgebracht hat und in dem er sich als Teil seiner Welt wieder erkennt. Dazu zählt die Sprache, Lebensformen, Techniken, Ideen, Werte, Auslegungen und Deutungen, Institutionen u. dgl. Unter solch einem Gesichtspunkt erscheint Kulturgüterschutz als äußerst komplexe Materie.

Betrachtet man die derzeitigen Krisen– und Kriegsgebiete in der Welt, so kann man unschwer feststellen, wie wichtig der Schutz kultureller Vielfalt, der jeweiligen Ausdrucksformen und die Sicherstellung der freien Interaktion derselben ist. Die Bindung einer Volksgruppe, ja einer ethnischen Minderheit, zu ihrer Kultur, ihrer Sprache, Tradition, zu Festen und Ritualen, ja ihrer Religion, wird stärker, je mehr Druck von außen einwirkt – sei es nun politischer, wirtschaftlicher oder auch kultureller Druck. Es ist eine Art Schutzmechanismus, welcher hier in kraft tritt. Die Bedrohung der Kultur, der Sprache, der eigenen Geschichte etc. ist ein Angriff auf die Identität der jeweiligen Gruppe.

Nach George Herbert Mead entwickeln sich Geist (Mind) und Identität (Self) v. a. aus der gesellschaftlichen Interaktion über die Sprache. „Identität entwickelt sich; sie ist bei der Geburt anfänglich nicht vorhanden, entsteht aber innerhalb des gesellschaftlichen Erfahrungs- und Tätigkeitsprozesses, das heißt im jeweiligen Individuum als Ergebnis seiner Beziehungen zu diesem Prozess als Ganzem und zu anderen Individuen innerhalb dieses Prozesses.“ (Mead George H.: Geist, Identität und Gesellschaft, 1998) Mead meint, menschliche Identität besteht aus zwei Teilaspekten, dem Ich (I) und dem ICH (ME). Bisherige Erfahrungen und Erinnerungen werden vom ICH sortiert und gespeichert. Damit machen sie einen Teil der Identität aus, welcher objektiviert ist und vom Individuum selber (dem Ich), also dem subjektiven Bereich der Identität, betrachtet werden kann. Es ist dieses Ich (I), welches gegenüber anderen Personen, -gruppen oder Situationen gegenüber Reaktionen auslöst, welche nicht vorhersehbar
sind. Die dadurch gewonnenen Erfahrungen – sofern sie für das Individuum relevant sind – werden wiederum im ICH (ME) abgespeichert. Wird nun die Kommunikation (hier im weiteren Sinne gemeint, also nicht nur Sprache, Gestik, Mimik, sondern auch die Ausübung von Riten, das Schreiben, die Anwendung von Techniken, Auslegungen etc.) eingeschränkt oder sogar gänzlich unterbunden, so ist dies ein Angriff auf die eigene Identität. Das „Ich“ als Reaktion auf die Haltung anderer wird bestrebt sein, das „ICH“ (die Haltung anderer, welche man selbst angenommen hat) zu unterstützen, ja – in Verfolgung dieses Zieles – auch neue, bislang ungewohnte Wege zu beschreiten.

Protestaktionen, Aufruhr, Terror, Krieg, aber auch Resignation, Rückzug usf. lassen sich v.a. in Gebieten feststellen, wo o.a. Eingriffe in die Kultur und somit die Identität der Menschen erfolgen. Die Spanne der Eingriffe ist schier unendlich: von ethnischen Säuberungen über Sprachverbote, beruflichen oder schulischen Zugangsbeschränkungen
bis hin zu „feineren“ Methoden wie einseitige Nachrichtensendungen, Zensur oder wirtschaftliches Aushungern eines Gebietes.

Kulturgüterschutz – aus dieser Warte betrachtet – ist der Schutz der Einzigartigkeit und Vielfalt der Identitäten, die Gruppen und Gesellschaften kennzeichnen und untrennbar mit der Achtung der Menschenwürde verknüpft.

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