Geschichte des Kulturgüterschutzes in Österreich*

Bereits in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts hat sich das Bundesdenkmalamt (BDA) mit der Erfassung des Kulturgutes auseinandergesetzt. Die UNESCO hatte eine Einteilung der Kulturgüter nach Rängen (geordnet von A bis D) empfohlen.

Am 25. Juni 1964 trat in Österreich die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten 1954 samt Protokoll und Ausführungsbestimmungen in Kraft. Darin werden die Vertragsstaaten verpflichtet, bereits in Friedenszeiten präventiv effiziente Schutzmaßnahmen für Kulturgüter zu treffen. Neben der Mitarbeit des Militärs ist hierzu auch die Einbindung ziviler Organisationen notwendig. Im Zivilbereich wurden die sich aus der Haager Konvention ergebenden Agenden dem Bundesdenkmalamt übertragen. In den Jahren 1964 bis 1968 wurden schließlich von den Landeskonservatoren die ersten Sammelranglisten erstellt. Dabei wurde eine Teilung in kirchlichen, öffentlichen und privaten Besitz sowie eine Unterscheidung in bewegliches bzw. unbewegliches Kulturgut vorgenommen.

Zur Sicherstellung der Erfassung des Kulturgutes und der vom Haager Abkommen geforderten Durchführungsmaßnahmen wurde im Jahr 1968 beim Bundesdenkmalamt ein Konventionsbüro eingerichtet. Dieses bezog neben den Landeskonservatoren auch einzelne Verbände und Vereine im Bereich des Bibliotheks-, Archiv- und Museumswesens, das Institut für Höhlenforschung sowie mit einschlägigen Fragen befaßte Bundesdienststellen sowie die Kulturabteilungen der Länder ein und stimmte die Erfassungslisten inhaltlich und formal darauf hin ab. Ende 1975 beinhalteten die Ranglisten rund 30.000 Eintragungen.

Ab dem Jahr 1971 wurden die Kulturgüter mit den blau-weißen Konventionstafeln gekennzeichnet und ab dem Jahr 1977 erschienen die ersten Kulturgüterschutzkarten, worin die einzelnen Kulturgüter eingetragen waren. Bis Ende 1984 waren österreichweit rund 82.000 Kulturgüter erfaßt, auf Mikrofilm dokumentiert und rund 21.000 Schutzzeichen angebracht.

Die Verteidigungsdoktrin des Jahres 1975 machte eine Anpassung des Kulturgüterschutzkonzeptes an die geänderten Rahmenbedingungen notwendig. Im österreichischen Bundesheer gab es nunmehr die ersten Kulturgüterschutzoffiziere. Diese waren als Berater ihres Kommandanten und als Verbindungsoffiziere zu zivilen Einrichtungen und Personen tätig. Jedem Militärkommando wurden zwei speziell ausgebildete Fachoffiziere für Kulturgüterschutz zugeordnet. 1980 – und im Jahre 1993 erneuert – wurden „Richtlinien für den Kulturgüterschutz“ im Bundesheer durch einen eigenen Erlass geregelt. Ebenfalls im Jahre 1980 kam es zur Gründung der Österreichischen Gesellschaft für Kulturgüterschutz (ÖGKGS), deren Ziel es ist, die Anliegen des Kulturgüterschutzes im Bewußtsein einer breiten Öffentlichkeit zu verankern. Dies soll vor allem durch Aufklärung der Bevölkerung mittels Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen und der Förderung von Eigeninitiativen erreicht werden.

Aufgrund sukzessiver Kürzungen von materiellen und personellen Mitteln ab Mitte der 80er Jahre erfuhr die Tätigkeit des Konventionsbüros eine starke Einschränkung. In der Folge mußten die Führung der Sammelranglisten, die Herausgabe der Kulturgüterschutzkarten und die Verfilmung beschränkt bzw. zum Teil sogar eingestellt werden.

Im November 1992 trat Österreich der von der UNESCO beschlossenen Welterbekonvention bei. Bis heute wurden von der UNESO in Österreich acht Welterbestätten anerkannt.

Bei der Konferenz der Vertragsstaaten zur Haager Konvention im Jahr 1996 wurde als Ziel vereinbart, den Kulturgüterschutz künftig im Rahmen von taktischen Übungen bei militärischen Einsätzen zu veranschaulichen. Österreich wurde mit der Durchführung diesbezüglicher Veranstaltungen betraut und es gelang auch, diese Veranstaltungen im NATO-Partnership-for-Peace-Programm zu verankern. Drei Jahre später, im Jahr 1999, unterzeichnete Österreich das 2. Zusatzprotokoll zur Haager Konvention; die Ratifizierung erfolgte schließlich 2002. Dieses 2. Zusatzprotokoll sieht einen erhöhten Schutz für Kulturgut bei militärischen Auseinandersetzungen vor und enthält auch entsprechende strafrechtliche Regelungen.

Am 1. Jänner 2000 trat die Novelle zum Denkmalschutzgesetz in Kraft, wodurch es erstmals eine innerstaatliche gesetzliche Regelung des Kulturgüterschutzes im Sinne der Haager Konvention gab. Das Bundesdenkmalamt ist nunmehr verpflichtet, bis 31. Dezember 2009 die gemäß der Haager Konvention zu schützenden Objekte nach international gebräuchlichen Kriterien zu erfassen und zu veröffentlichen. Da Österreich bislang bei der Unterschutzstellung von Kulturgütern nach strengeren Kriterien als international üblich vorgegangen war, dürften sich die Schutzobjekte schätzungsweise auf rund 6.000 reduzieren.

[*] vgl. Österreichische Gesellschaft für Kulturgüterschutz: Entwicklung des Kulturgüterschutzes in Österreich. KGS-Journal 2006.

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