Geschichte der Denkmalpflege in Österreich

Geschichte der Denkmalpflege in Österreich:

– Die Entwicklung des staatlichen Denkmalschutzes von 1850 bis heute

(Quelle: http://bda.at/organisation/126/0/5780/texte/
Download am: 15.07.2009)

Am Silvestertag 1850 unterschrieb Kaiser Franz Joseph I. eine „Allerhöchste Entschließung“ zur Einrichtung der „K.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“. 1853 nahm die Commission ihre Tätigkeit auf, zunächst ressortierte sie zum Bautenministerium. Neben Ministerialbeamten des K.k. Ministeriums für Handel und Gewerbe waren auch Wissenschafter und Künstler (1855 etwa die Dichter Adalbert Stifter und Hermann Rollet)  in dieser ersten Denkmalpflege-Organisation Österreichs als ehrenamtliche Mitglieder tätig. Die bescheidene gesetzliche Grundlage ihrer Tätigkeit bildeten Verordnungen und Hofkanzleidekrete der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1859 wurde die Kommission dem K.K. Ministerium für Kultus und Unterricht unterstellt, auch heute ist das BDA dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstellt.

1873 wurde das Aufgabengebiet der nun „K.K. Zentralkommission für die Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale“ genannten Institution beträchtlich erweitert. Die Kommission wurde in drei Sektionen aufgeteilt: Archive, Kunstdenkmäler und Archäologie. Ab diesem Jahr verfügte die Zentralkommission auch über ein eigenes Budget zur Förderung von Restauriermaßnahmen. Auf Grund des Widerstands von Kirche und Adel gelang es jedoch bis 1918 nicht, ein Ausfuhrverbotsgesetz oder ein Denkmalschutzgesetz durchzusetzen.

Eine der wichtigsten Persönlichkeiten der österreichischen Denkmalpflege war Alois Riegl (1858 – 1905), Universitätsprofessor und erster Generalkonservator der Zentralkommission. Der Mitbegründer der Wiener Schule der Kunstgeschichte erörterte in seiner Einleitung „Wesen und Entstehung des modernen Denkmalkultes“ zum 1903 verfassten Gesetzesentwurf erstmals breit angelegt auch methodische Grundfragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ein sorgfältig aufgeschlüsselter, umfangreicher Katalog von Wertkategorien gibt Aufschluss über das Wesen eines Denkmals und sein Bedeutungsspektrum, aus dem die Gründe für das öffentliche Interesse an seiner Erhaltung abzuleiten sind. Diese erkenntnistheoretische Pionierleistung Riegls fand internationale Anerkennung, die auch heute noch weitgehend besteht. Ähnliche Wertschätzung erlangte auch der von Max Dvorák (1874 – 1921) erstellte „Katechismus der Denkmalpflege“ (1916/18), der ausgehend von Riegls theoretischem Ansatz und in seinem Aufbau wesentlich von Erzherzog Franz Ferdinand beeinflusst, an konkreten Beispielen und (negativen) Gegenbeispielen Grundsätze und Richtlinien der Denkmalpflege veranschaulichte.

1910 übernahm Franz Ferdinand das Protektorat über die in „K.K. Zentralkommission für Denkmalpflege“ umbenannte Institution. 1911 wurde schrittweise ein so genanntes Staatsdenkmalamt innerhalb der Zentralkommission eingerichtet, das im Wesentlichen die Aufgaben des heutigen Bundesdenkmalamtes – freilich ohne legistische Grundlage – wahrnahm. Gleichzeitig wurde ein kunsthistorisches Institut geschaffen, das mit der Erfassung des Denkmalbestandes, der zugehörigen Grundlagenforschung und deren Publikation in den großen Inventarwerken, den Kunsttopographien und später den Dehio Handbüchern, betraut war.

Nach dem Ersten Weltkrieg fand im Rahmen der Konstituierung und legistischen Regelung des österreichischen Bundesstaates auch die Materie des Denkmalschutzes eine gesetzliche Basis. Bereits  im Dezember 1918, weniger als einen Monat nach der Ausrufung der Republik, trat das Ausfuhrverbot für Kunstgegenstände in Kraft, 1923 wurde das auch im Prinzip heute noch bestehende Denkmalschutzgesetz erlassen. Mit diesen beiden Gesetzen wurde aus der beratenden Kommission eine auf gesetzlicher Grundlage agierende staatliche Behörde. Die politischen Umwälzungen im folgenden Jahrzehnt führten auch im BDA zu einschneidenden Veränderungen. Es wurde 1934 durch eine „Zentralstelle für Denkmalschutz im Bundesministerium für Unterricht“ ersetzt. 1938 gingen die Funktionen der Landeskonservatoren an so genannte Gaukonservatoren über, das 1940 gegründete „Institut für Denkmalpflege“ als zentrale Fachstelle hatte, dem Berliner Wissenschaftsministerium unterstehend, keinerlei wesentliche Kompetenzen.

Nach dem Krieg wurde das BDA neu gegründet, hatte wesentlichen Anteil an den großen Aufgaben des Wiederaufbaus und erwarb sich in den folgenden Jahrzehnten unter den Präsidenten Demus, Frodl und Thalhammer bald einen internationalen Ruf. Dazu trugen auch die zentralen Fachabteilungen bei, die Grundlagenforschung betrieben, Pilotarbeiten für die Praxis der Denkmalpflege erstellten und als im ganzen Bundesgebiet tätige Spezialisten die nun erweiterte Auffassung des Denkmalbegriffs umsetzten. Als Denkmäler von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung im Sinne des Gesetzes wurden jetzt auch weniger spektakuläre architektonische Zeugen der Sozial- oder Technikgeschichte gesehen, auch wurde die Denkmalqualität von Baugruppen in ihrem Zusammenhang erkannt. Folgerichtig wurde in einer Gesetzesnovelle 1978 erstmals der Begriff des Ensembles eingeführt.

Weitere Neuerungen brachte die Novelle 1999, in der Ausfuhrverbotsgesetz und Denkmalschutzgesetz zusammengeführt wurden. Eine der Neuregelungen betrifft die bisher ex lege geschützten Bauten im Eigentum von Bund, Gebietskörperschaften, Kirchen und anderen öffentlich rechtlichen Körperschaften: bis zum Jahr 2010 sollen diese Bauten überprüft und die als Denkmäler klassifizierten unter ihnen mittels Verordnungen vorläufig unter Denkmalschutz gestellt werden. Zum gleichen Zeitpunkt soll ein nach internationalem Vorbild gestaltetes Denkmalverzeichnis den gesamten österreichischen Denkmalbestand erfassen. Durch eine Verfassungsbestimmung wurde es ermöglicht, insgesamt 56 in einer Anlage zum Gesetz angeführte historische Gartenanlagen unter Denkmalschutz zu stellen (Naturschutz ist laut österreichischer Verfassung Sache der Länder, Denkmalschutz Sache des Bundes).

Der Schwerpunkt der Tätigkeit des BDA liegt heute in der Baudenkmalpflege, die von den neun Landeskonservatoraten wahrgenommen wird. Nach der Unterschutzstellung folgen die Beratung und Betreuung bei geplanten Veränderungen an Denkmalen und die Begleitung oder Durchführung von baulichen Instandsetzungen und Restaurierungen. Die dafür notwendige Erfassung und Analyse des Bestandes und Zustandes eines Bauwerks leistet der noch junge Wissenschaftszweig der historischen Bauforschung.
Das BDA mit seinen Vorgängerorganisationen ist mit einer mehr als 150 jährigen Geschichte eine der ältesten staatlichen Denkmalpflegeinstitutionen der Welt. Das hier in vielen Jahren angesammelte und stets aktualisierte Fachwissen, in topographisch geordneten Akten und zahlreichen Publikationen festgehalten, wird DenkmaleigentümerInnen. WissenschafterInnen, StudentInnen und interessierten Laien zur Verfügung gestellt und ermöglicht so, neben finanziellen Förderungen, eine fachgerechte und nachhaltige Bewahrung des kulturellen Erbes für die Zukunft.

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